Die reichsrechtlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken : <Kaiserliche Verordnung vom 22. Okt. 1901>; nebst e. Anh., enthaltend die Vorschriften über den Handel mit Giften und über die Abgabe stark wirkender Arzneimittel in den Apotheken