Abhandlung der Rechts-Frag Ob die Descendenten einer ihres kindlichen Anteils Elterlicher Erbschaft begebener Adlicher Tochter, um dieses wan schon auf die Elterliche Erbschaft einzig sprechenden Verzichtes Willen, auch von der nachherigen Erbfolge des Mutter-Bruders auszuschliessen seyen? : In Sachen Tit. Grafen von Hochsteden und Freyherrn von Bongard zu Paffendorf in dessen Gemahlinnens Nahm wider Tit. Freyherrn von Leerod zu Leerod, Entstanden über die Erbfolge des beyderseitigen Oheims Johann Hugo Freyherrn von Leerod Domherrn zu Halberstadt