Historia Captivitatis Innocentium Civium Gochensium, Patriae & Ducatûs Clivensis
Quae facta fuit Anno post partum Virginis Deiparae 1615. & eorundem liberationis ipsâ Dominica Passionis, quâ in Ecclesiâ cantatur Evangelium: Qi ex vobis arguet me de peccato. Joann. Evangelistae 8. Cap.Coloniae Agrippinae, Anno Domini 1719Verzeichnus Deren Von wegen Seiner Königlicher Majestät in Preussen an die Ertz-Stifftisch- und Chur-Fürstliche Cöllnische Landen wider den litterlichen Inhalt deren letzteren dreyen öffentlichen Friedens-Schlüssen Auch In gegenwärtigem Krieg von zeitlicher Kayserl. Majestät ergangener Allerhöchster Obrigkeitlicher Verordnungen, weniger nicht errichteter gemeinsamer Reichs-Schlüssen machenden wiederrechtlichen Anforderungen und deren gründliche Widerlägung
sambt Beylag à Num. 1. biß Num. 8 incl.[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [circa 1713]Wahrhaffte Vorstell- und Anweisung Dessen Was die Ertz-Stifftisch- und Chur-Fürstl. Cöllnische Landen wehrenden gegenwertigem Krieg hindurch zufolg deren ergangenen Reichs-Schlüssen an bahrem Geld und gestellter Mannschafft beygetragen
Auch wie selbige durch die Frantzösische Contributionen Preussische jährliche Winter-fort andere vorgangene viele Stand-Quartier, Durch-Marchen, und in vorbesagten Reichs-Schlüssen höchst-verbottene Pressuren von anderen Reichs-MitStänden und Associirten biß hiehin bitterlich seyen getruckt und zu schanden gerichtet worden ; sambt Beylagen à Num. 1. biß Num. 11. inclusivè[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1714]