Ordnung und immerwährendes Gebott, der Durchleuchtigisten Ertzhertzogen zu Oesterreich, Hertzogen zu Burgund, Braband, Limburg, Lützemburg &c. Unserer gnädigster Landes Fürsten. : Uber beständiges und besser nachrichten der übung und verhandlung heylsamer Justitien und Gerechtigkeit ; Mit gnädiger verwilligung Ihro Königl. Majest. Rath des Hertzogthumb Lützenburg und Graffschafft Chiny zufolg dero Decret vom 3. Julii 1709