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Druckschrift
Gründliche Deduction und Anweisung, Daß Das Hohe Ertz-Stifft Mayntz in Ergreiffung der Possession des Frey-Gerichts zum Hanauischen Antheil Sr. Fürstl. Durchleucht dem Herrn Land-Graffen Wilhelm zu Hessen-Cassel vorgekommen, folglich in apprehensa anteriori possessione umb da mehr zu manuteniren seye, als solche ... Und also ex plurimis capitibus ohnhintertreiblich colorirt und bevestiget ist : Zu dem End verfasset, Damit die Sub- & Obreptio des an Seiten Ihrer Fürstl. Durchl. des Herrn Land-Graffen Wilhelm zu Hessen-Cassel Wider Ihro Churfürstl. Gnaden zu Mayntz und Dero nachgesetzte Regierung Am höchst-preißl. Kayserl. Cammer-Gericht ... ersten Anblicks in die Augen fallen möge ; mit nachgesetzten Beylagen ...
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