Von Gottes Gnaden, Wir Carl Theodor, Pfalzgraf bey Rhein, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor. Liebe Getreue! Nachdeme Uns die zuverläßige unterthänigste Anzeige geschehen, wie daß neuerlich unter sträflich nachgemachtem Chur-Maynzischen Münz-Stempel falsche Conventions 5. Creutzer Stücker mit der Jahrzahl 1767. und der Aufschrift ...
Düsseldorf den 7ten Novembris 1768.Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Erscheinungsort nicht ermittelbar], 1768Von Gottes Gnaden, Wir Carl Theodor, Pfalzgraf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erzschatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Liebe Getreue! Nachdeme Wir auf unterthänigstes Suppliciren Unseres Hofbuchdruckern dahier Caroli Stahl, gnädigst bewogen worden, demselben ein Privilegium Impressorium dahin zu ertheilen, daß durch ihn in Unsern Gülich- und Bergischen Landen, und Herzogthumben die vorseyende, und künftige Gesänge- und Bett-Büchere, Lands-Ordnungen, und was sonsten Nahmen haben mag, allein aufgelegt, und verfertiget werden sollen ...
Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>Düsseldorf, den 4ten Februarii 1768Von Gottes Gnaden, Wir Carl Theodor, Pfalzgraf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erzschatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor! Liebe Getreue! Obwohlen Wir die Einfuhr, Ausgab, und Annahm deren Frembden 1/4 Stüber-Stücken, oder so genennter Fuchsen, auch Aacher Kupfer Gelds schon mehrmahlen gnädigst verbieten lassen, so vernehmen Wir jedoch mißfälligst, daß die anderwerts verbottene 1/4 Stüber-Stücker dermahlen in grosser Menge mit Karrigen in hiesige Landen geführt, gegen anderes gutes Geld mit Hingebung eines mercklichen Agio, oder Aufstands verwechselt, und solcher gestalten das gute Geld zum grösten Nachtheil des Publici aus Unseren Landen gezogen werde ...
Düsseldorff den 9. Februarii 1768.Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1768]Von Gottes Gnaden, Wir Carl Theodor, Pfalzgraf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erzschatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor. Liebe Getreue! So ausdrücklich wir unterm 3ten Junii nechsthin die Coursirung deren in hiesig-Unseren Landen eingeschlichener allerhand verruffen- und unterhältigen fremden Scheid-Münzen, und besonders deren Holländischen Düppelgen, und Schillingen verbotten haben ...
Düsseldorf den I. Octobris 1768.Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1768]