Ordnung des Land-Zols in den Hertzogthumben Gülich und Berg
wie derselbig in Nahmen und von wegen Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Karl Philipp, von Gottes Gnaden, Pfaltzgraffen bey Rhein, ... duch Ihrer Churfürstl. Durchl. Pächtere oder Zoll-Einnehmere ... eingebracht werden solle[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [um 1720]