29 Titel
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Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Thuen kund und fügen Unseren Ambt-Leuthen, Richteren, Vögten, Schultheissen, Dingeren, Scheffen und Gericht-Schreiberen, ... und insgemein allen Unseren Unterthanen beiyder Herzogthümer Gülich und Berg hiemit zu wissen, daß ... unter allerley scheinbahren Vorwendungen, ... mit unerlaubten Umlagen und Collectationen Unseren getreuen Unterthanen zugesetzet werde, ...
Düsseldorff den 1. Martii 1751Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1751Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Thuen kundt und jedermänniglichen hiemit zu wissen, wasmassen Uns mißfälligst zu vernehmen vorgekommen, daß, ohnerachtet deren vor und nach in offenen Truck erlassen- und verkündeten Edictal-Verordnungen, das Haus-Gesind in Städten so wohl, als auf dem platten Land, entweder gantz ohne, oder doch aus geringer Ursach, und sonderlich zu einer Zeit, wo die Arbeit am nöthigsten ist, ausser dem Dienst-Jahr trette, und solchergestalt den Brod-Herrn, welcher nicht sogleich neues Dienst-Volck an deren Platz haben kan, aufs äusserste beeinträchtige, ...
Düsseldorff den 15. Decembris 1751Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1751Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor! Liebe Getreue: Nachdem Wir gnädigst verordnet haben, und wollen, daß auf die aus denen Cameral-Rhent und Lager-Bücheren von denen streitenden Theilen etwa vorbringende Extractus, es seyen dann selbige von Unserm Hoff-Cammer Secretario ihrer Richtigkeit halber attestiret, keine rechtliche Reflexion genommen werden solle ...
Düsseldorff den 5ten Aprilis 1758Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1758Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Wir haben zwarn durch verschiedene erlassene General-Verordnungen austrücklich gnädigst befohlen, daß denen Unterthanen die Gebrauchung offen brennender Amplen besonders in denen Scheur- und Stallungen vielmehr bey Ausdröschung deren Früchten scharffist untersaget werden solle; ...
Düsseldorff den 4. Septembris 1753Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1753Von Gottes Gnaden Wir Johann Wilhelm, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Truchses und Churfürst ... Thuen kundt, und fügen hiemit Jedermänniglich zu wissen, nachdem Uns der unterthänigst-glaubwürdigster Bericht geschehen, auch die Jährlich vorkommende Kirchen-Rechnungen es gnugsamb erwiesen, daß in hiesigen Unseren Gülich- und Bergischen Landen, wegen Verwaltung der Kirchen- und Armen-Renthen, auch Reparation der Kirchen und Thürn, verschiedene grosse Mißbräuch eingeschlichen ...
Johann Wilhelm <Pfalz, Kurfürst>Düsseldorff, den 10 Septembris 1711Von Gottes Gnaden, Wir Carl Theodor, Pfalzgraf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erzschatzmeister und Churfürst ... Liebe Getreue! Ihr ersehet aus dem Anschluß, was Wir sub hodierno in Betreff des Müntz-Wesens gnädigst verordnet haben ...
[Düsseldorff den 3ten Aprilis 1765]Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1765]Von Gottes Gnaden, Wir Carl Theodor, Pfalzgraf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erzschatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Liebe Getreue! Nachdeme Wir auf unterthänigstes Suppliciren Unseres Hofbuchdruckern dahier Caroli Stahl, gnädigst bewogen worden, demselben ein Privilegium Impressorium dahin zu ertheilen, daß durch ihn in Unsern Gülich- und Bergischen Landen, und Herzogthumben die vorseyende, und künftige Gesänge- und Bett-Büchere, Lands-Ordnungen, und was sonsten Nahmen haben mag, allein aufgelegt, und verfertiget werden sollen ...
Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>Düsseldorf, den 4ten Februarii 1768Den Wucher beym Ausleihen, Versetzen, und anderen Contracten betreffend
Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst> ; Nesselrode, Carl vonDüsseldorf, den 9ten November 1787