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Generale die Catholische Kirchen, Kirchmeistere, Kirchen- und Armen-Wittelen, deren Verwaltung, Berechnung, und sonsten betreffend
Düsseldorff den 19. Januarii 1753Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1753Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Euch muß sowohl aus der Policey-Ordnung als denen vor und nach gnädigst emanirten Edicten und Verordnungen allerdings erinnerlich beywohnen, wie heylsamb und ernstlich der Umbgang und Behuthsambkeit mit dem Feur und Licht fort allem deme so etwan eine höchst-verderbliche Feurs-Brunst erwecken könte, befohlen worden seye, ...
Düsseldorff den 27. May 1755Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1755Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Gleichwie Wir, um so vieler Klagen und Beschwerden über die vorgehende Werb-Excessen fürs künftig überhoben zu seyn, auch Unseren getreuen Unterthanen hierunter eine vollkommene und beständige Beruhigung zu geben, ... befohlen haben, die Werbung ausschickende Ober- und Unter-Officiers jedesmahlen dahin zu instruieren, daß sie die anwerbende Recrouten Unseren Beamten Loci vorstellen, ...
Düsseldorf den 9ten Martii 1756Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1756Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Ihr erinnert euch annoch unterthänigst, welchergestalten Wir unterm 4. Septembris jüngst abgewichenen Jahrs zu verordnen gnädigst bewogen worden seynd, daß denen Unterthanen die Gebrauchung offen brennender Ampelen, besonders in denen Scheur- und Stallungen, vielmehr bey Ausdröschung deren Früchten untersaget werden solle; Nachdem uns nun ferner höchst-mißfälligst zu vernehmen vorkommen, daß von besagten Unterthanen das so genante Flachs-Brachen und Schwingen in denen Back-Häuseren, Scheuren und Ställen, auch Taback-Rauchen, und zwarn so gar unter niedrige Strohe-Tächeren ungescheut betrieben werde ...
Düsseldorff den 10. Januarii 1754Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1754Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Thuen kund und fügen Unseren Ambt-Leuthen, Richteren, Vögten, Schultheissen, Dingeren, Scheffen und Gericht-Schreiberen, ... und insgemein allen Unseren Unterthanen beiyder Herzogthümer Gülich und Berg hiemit zu wissen, daß ... unter allerley scheinbahren Vorwendungen, ... mit unerlaubten Umlagen und Collectationen Unseren getreuen Unterthanen zugesetzet werde, ...
Düsseldorff den 1. Martii 1751Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1751Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Thuen kundt und jedermänniglichen hiemit zu wissen, wasmassen Uns mißfälligst zu vernehmen vorgekommen, daß, ohnerachtet deren vor und nach in offenen Truck erlassen- und verkündeten Edictal-Verordnungen, das Haus-Gesind in Städten so wohl, als auf dem platten Land, entweder gantz ohne, oder doch aus geringer Ursach, und sonderlich zu einer Zeit, wo die Arbeit am nöthigsten ist, ausser dem Dienst-Jahr trette, und solchergestalt den Brod-Herrn, welcher nicht sogleich neues Dienst-Volck an deren Platz haben kan, aufs äusserste beeinträchtige, ...
Düsseldorff den 15. Decembris 1751Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1751Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor! Liebe Getreue: Nachdem Wir gnädigst verordnet haben, und wollen, daß auf die aus denen Cameral-Rhent und Lager-Bücheren von denen streitenden Theilen etwa vorbringende Extractus, es seyen dann selbige von Unserm Hoff-Cammer Secretario ihrer Richtigkeit halber attestiret, keine rechtliche Reflexion genommen werden solle ...
Düsseldorff den 5ten Aprilis 1758Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1758Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Wir haben zwarn durch verschiedene erlassene General-Verordnungen austrücklich gnädigst befohlen, daß denen Unterthanen die Gebrauchung offen brennender Amplen besonders in denen Scheur- und Stallungen vielmehr bey Ausdröschung deren Früchten scharffist untersaget werden solle; ...
Düsseldorff den 4. Septembris 1753Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1753