19 Titel
zu den Filteroptionen19 Titel
Kayser Carl des Fünften und des H.R. Reichs Peinliche Halßgerichts-Ordnung
wie solche auf denen Reichs-Tagen zu Augspurg und Regenspurg A. 1530 und 1532 kund gemacht worden. Durch und durch mit denen gemeinen Rechten verglichen und mit kurzen Anmerkungen erläutert. Allen Richtern, Procuratoren, und derer Rechten Beflissenen sehr nützlich und nothwendig, mit ordentlichen Registern sowol über die Articul derselben, als auch über die darin vorkommenden Sachen und Wörter reichlich versehenKarl <V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser> ; Beyer, Georg ; Heiliges Römisches ReichNürnberg : In Verlag Johann Christoph Göpners, 1745Ordnung Des Land-Zolls, In den Hertzogthumben Gülich und Berg
Wie derselbig in Nahmen und von wegen Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Theodor, Von Gottes Gnaden Pfaltz-Graf bey Rhein, ... Von Zollbahren Güteren durch Ihrer Churfürstl. Durchleucht Pächtere oder Zoll-Einnehmere laut ihrer Pächt-Zettlen oder Ordnung der alten Zoll-List gemäß auffgebührt und eingebracht werden solleKarl Theodor <Pfalz, Kurfürst>Düsseldorf : Wittib Tilm. Libor. Stahl, [ca. 1750]Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey bey [!] Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Liebe Getreue: Was für gnädigste Verordnungen wegen deren Referendarien, Advocaten, Procuratoren, und Notarien mehrmahlen erlassen worden, dessen erinnert ihr euch annoch unterthänigst
Da nun Uns verschiedentlich höchst-mißfälligst zu vernehmen vorkommen, daß darab wenig oder gar nicht gehalten ... ; Düsseldorff den 5. Septembris 1746Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1746Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reich Ertz-Schatzmeister und Chur-Fürst, ... Da die Erfahrung vielfältig zu Tage leget, daß durch die nicht hinlänglich brauchende Gegenwehr, auch durch schädliches wider die Rhein-Ordnung streitendes Krippen, gegen das hohes Ufer der Rhein-Strohm von Seiten Unserer Herzogthumben und Landen viele Länderey abspühle ...
Düsseldorff den 1. Februarii 1748Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1748Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatz-Meister und Churfürst, ... Nachdemahlen Wir gelegenheitlich eines ohnlängsthin zum Vorschein gekommenen und divulgirten famosi Impressi mittels specialen Rescripti vom 13. dieses würcklich die Verfügung gethan, mithin gnädigst verordnet haben und wollen, ... daß, wofern sich jemand unterstehen würde, es möge in Rechts-Händelen oder sonstigen Vorfällen geschehen, das Richter-Ambt und Unsere Räthe durch den Truck oder schriftlich verkleinerlich anzugreiffen, ...
Düsseldorff den 20. Febr. 1749Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1749Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Chur-Fürst, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Wir nicht ohne sonderem Befrembden wahrgenohmen, was Gestalt ausser denen, bey Gelegenheit frembder durch Unsere hieruntige Landen gezogener Kriegs-Völckeren, Unseren Land-Commissarien und Marche-Secretarien verreichten Diaeten, viele Tag-Geldere für ein so andere Unsere Beambte angeschrieben und in Rechnung gebracht werden wollen...
Düsseldorff den 28. Martii 1744Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1744Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Dieweilen durch die verschiedentlich für und für erlassene heilsamste Verordnungen die beziehlte Abwendung deren in Behandelung des Justitz-Weesens sich einschleichender Mißbräuch nicht zu erreichen gewesen, und dahero nöthig befunden, denen Partheyen selbst so wohl als denen Advocaten und Procuratoren eine anderweite Richtschnur geben zu lassen, wodurch sonderlich bey denen Cantzeleyen die Rechts-Händel in ihrem ordentlichen Gang könten gehalten und ausgeführt werden ...
Düsseldorff den 6. Novemb. 1747Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1747Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Ihr erinnert euch annoch unterthänigst, was Wir euch wegen des zwischen Uns und denen Herren General-Staaten der vereinigten Niederlanden über reciprocirliche Auswechselung der Deserteurs errichteten Cartels vor und nach, und zwarn besonders unterm 24. Aprilis 1728. forth jüngsthin unterm 7. Januarii 1744 euch gnädigst anbefehlend mittelst besonders erlassenen Generalien aufgetragen haben
Düsseldorff den 29. Martii 1748Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1748Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Lieber Getreuer; Ihr erinnert euch unterthänigst, was für eine General-Verordnung von Uns gegen die in frembde Kriegs-Diensten abgehende Unterthanen erlassen, und wie die Confiscations-Straf auf deren Güthere festgestellet worden; ...
Düsseldorff den 27. Martii 1748Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1748Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Gleichwie Wir Anlaß höchsthändigen Rescripti vom 10. Currentis zur Beschleunigung deren Appellationen, und Vorbiegung vieler zu höchstem Mißfallen bishero wahrgenommener Unterschleiffen, fort zu Abschneidung deren Desertions-Processen, wie auch in Puncto Dilationum & Conscriptionis Actorum geschehender Excessen gnädigst befohlen haben, ...
Düsseldorff den 23. Julii 1749Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1749Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdeme wir Unsere deren Ambts-Tax-Gelderen wegen euch hiebevor eröfnete Entschliessung diesermassen zu restringiren und abzuänderen gnädigst bewogen worden, ...
Düsseldorff den 16. Februarii 1747Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1747Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Indeme Uns unterthänigst referirt worden, es dann auch an vielen Orthen die Erfahrnüß gegeben, daß Pastores, Vicarii und sonstige Beneficiati die zu denen Anniversarien, Beneficien, auch Armen-Peculiis gehörige Original-Fundationes, Renth-Brieffen, Documenta, forth andere Kirchliche Literalien in ihren Privat-Häuseren gleichsamb zu ihrem Arbitrio und Dispositionen hinterhalten, ...
Düsseldorff den 10. Sept. 1744Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1744Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Obgleich durch mehrmahl heylsam erlassene Edicta und General gnädigste Verordnungen geschärffter anbefohlen, daß keine in Unseren hieruntigen Gülich- und Bergischen Landen gelegene freye Güthere in Diensten und anderen Lasten ultra Ratam Colonicae noch wider die obhabende Freyheiten beschweret werden sollen, ...
Düsseldorff den 5. Febr. 1743Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1743Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Uns ist annoch gnädigst erinnerlich, was Wir wegen denen auf Unseren Rahts- und sonstigen Bedienungen hafftender Tax-Gelderen im Martio ... befehlend ergehen lassen ...
Düsseldorff, den 5. Junii 1743Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1743Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Uns ist mißfälligst hinterbracht worden, was massen sich verschiedentlich ergeben, daß ein oder andere Unseren Aerariis zu Last liegende so alte als neue Capitalien nebst denen rückständigen Zinsen ... von Unseren Bedienten und Unterthanen mit gringem Geld an sich erhandlet, ...
Düsseldorff den 16. Martii 1743Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1743Von Gottes Gnaden Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Nachdeme die Erfahrnüß bis Dato gezeiget, daß nicht allein von denen zur hohen Jagd berechtigten, sondern auch mehreren Unserer mit der hohen und niederen Jagd begnädigter Ambt-Leuthen sich unterfangen, mit Ausserachtlassung der Edicten, und ohne Unterscheid der Jahrs-Zeiten immerhin bürsten und jagen zu lassen, ...
Düsseldorff den 20. Februarii 1748Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1748Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des H. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... In der von Unseren Herren Vorfahren, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg Christ-mildesten Andenckens in Truck verfaßt- und verkündeter Policey-Ordnung sowohl, als mehrmahlen ausgelassenen Edicten, und Special-Befelcheren, ist zwarn die Verspleissung, und Vertheilung Unserer Schatz-Güther heylsamlich verbotten, ...
Düsseldorff den 7. August 1748Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Düsseldorf], 1748Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Urkunden und fügen hiemit Männiglich zu wissen; Demnach bey unterschiedlichen eine Zeit hero in Unseren Chur-Pfältzisch- auch Gülich- und Bergischen Landen ausgebrochenen Fallimenten und schädlichen Banqueroutirungen sich in der That gezeiget hat, ...
Gegeben Mannheim den 24. Aprilis 1750Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Erscheinungsort nicht ermittelbar], 1750Von Gottes Gnaden Wir Clement August, Ertz-Bischoff zu Cöllen, des Heil. Röm. Reichs durch Italien Ertz-Canthler, und Churfürst, ... Und Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Thuen Kund, und Männiglichen hiemit zu wissen; Demnach bey Unseren respective Hoch-Stift Hildesheimischer, und Herzogthums Gülich- und Bergischen heimgelassenen Regierungen darüber Beschwerde entstanden ist, daß in denen Fällen, wovon ein- oder anderem beyderseithigen Unseren Unterthanen und Eingesessenen ihre Güter, entweder aus freyer Hand, oder gerichtlich verkauft, und demnegst die derhalben zu zahlen vereinbahrte, oder zuerkennte Kauf Gelder gehoben, und diese ausser Lands gebracht werden, ...
Geben Neuhaus den 11ten Februarii, und Mannheim den 23ten Februarii 1750Clemens August <I., Köln, Erzbischof> ; Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>[Erscheinungsort nicht ermittelbar], 1750