2 Titel
zu den Filteroptionen2 Titel
Gründliche Deduction, daß dem hochfürstl. Haus Würtemberg das Reichs-Panner- oder Reichs-Fendrich-Ambt, Praedicat und Insigne, schon von etlichen Seculis her, rechtmäßig zustehe und dahero ohne Kränckung desselben althergebrachter Praerogativen, keinem anderen Chur- oder Fürsten erst neuerlich verliehen werden könne
mit Beyl. A - QqKulpis, Johann Georg vonStuttgart : Lorber, 1693Eines Hochloebl. Schwaebis. Crayses Alte und Neue Kriegs-Verordnungen und Reglementen
Wie solche nunmehr zusammen gerichtet, und in offentlichen Druck zu bringen befohlen worden.Stuttgart, 1696