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Von Gottes Gnaden Wir Johann Wilhelm, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Truchses und Churfürst ... Thuen kundt, und fügen hiemit Jedermänniglich zu wissen, nachdem Uns der unterthänigst-glaubwürdigster Bericht geschehen, auch die Jährlich vorkommende Kirchen-Rechnungen es gnugsamb erwiesen, daß in hiesigen Unseren Gülich- und Bergischen Landen, wegen Verwaltung der Kirchen- und Armen-Renthen, auch Reparation der Kirchen und Thürn, verschiedene grosse Mißbräuch eingeschlichen ...
Johann Wilhelm <Pfalz, Kurfürst>Düsseldorff, den 10 Septembris 1711Königlich-Preussische und Churfürstlich-Brandenburgische Allgemeine Ordnung, Die Verbesserung Des Justiz-Wesens betreffend
Vom 21. Junii 1713Friedrich Wilhelm <I., Preußen, König>Lippstadt : Gedruckt bey Michael Herbst, [1713]Königlich-Preussische Verpflegungs-Ordonance Auch Einquartierungs-Reglement
wornach Se. Königl. Majestät Dero Infanterie Vom 1. Jun. 1713 an, verpfleget, Und Was sie von jedwedem in denen Quartieren und sonst allerunterthänigst gehalten wissen wollenFriedrich Wilhelm <I., Preußen, König> ; Grumbkow, Friedrich Wilhelm vonLippstadt, [1713]Ordnung des Land-Zols in den Hertzogthumben Gülich und Berg
wie derselbig in Nahmen und von wegen Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Karl Philipp, von Gottes Gnaden, Pfaltzgraffen bey Rhein, ... duch Ihrer Churfürstl. Durchl. Pächtere oder Zoll-Einnehmere ... eingebracht werden solleKarl Philipp <Pfalz, Kurfürst>[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [um 1720]