Beylagen, Zur Wiedischen Vorantwort vnd Apologi gehörig, Darauß der Leser, auch ohn einige vorhergehende Außführung oder anderwertlich remonstrirn, die handgreiffliche Nichtigkeit, dessen von Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc spargirten Manifesti, selbst dijudiciren
Dagegen aber, beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Graffen zu Wiedt etc gerechtsam, vnd dero guten Sachen grundt vnd Auffrichtigkeit, uberflüssig abnehmen kan[S.l.], 1622