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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege / von Anselm Ritter von Feuerbach. Gießen : Heyer, 1821
Inhalt
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Vorderdeckel
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Titel
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Widmung
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Vorwort
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Inhaltsverzeichniß.
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Einleitung.
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Erste Abtheilung. Von der Oeffentlichkeit der Gerichte.
Erstes Hauptstück. Bestimmung des Begriffes der Gerichtsöffentlichkeit im Allgemeinen.
Zweites Hauptstück. Von den Hauptgattungen und Grundformen der volksthümlichen Gerichtsöffentlichkeit.
Drittes Hauptstück. Geist und Wesen der altdeutschen Gerichtsöffentlichkeit.
Viertes Hauptstück. Von den Gründen der Nothwendigkeit öffentlicher Rechtspflege im Allgemeinen.
Fünftes Hauptstück. Von der Oeffentlichkeit der Rechtspflege in unmittelbarer Beziehung auf die Partheien selbst.
Sechstes Hauptstück. Fortsetzung des vorhergehenden. Von der Berathung, und von der Nothwendigkeit öffentlicher Abstimmung und Schlußfassung.
Siebentes Hauptstück. Von der volksthümlichen Gerichtsöffentlichkeit. Insbesondere: über die Behauptung, das Volk wohne den Gerichten bei, um die Richter zu kontroliren.
Achtes Hauptstück. Fortsetzung des vorigen. Wahre Gründe der volksthümlichen Gerichtsöffentlichkeit.
Neuntes Hauptstück. Von den Beschränkungen der Oeffentlichkeit, hinsichtlich der Personen und Sachen.
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Zweite Abtheilung. Von der Mündlichkeit der Rechtsverwaltung.
Erstes Hauptstück. Was unter der Mündlichkeit des Rechtsverfahrens überhaupt zu verstehen.
Zweites Hauptstück. Von den verschiedenen Formen der mündlichen Rechtspflege überhaupt; insbesondere vom mündlichen Verfahren der deutschen Gerichte des Mittelalters. - Andeutungen zur Geschichte des Uebergangs in das mündliche Verfahren.
Drittes Hauptstück. Vergleichung der mündlichen Gedankenmittheilung mit der schriftlichen im Allgemeinen. - Von den Nachtheilen der schriftlichen Verhandlung vor Gericht insbesondere.
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Viertes Hauptstück. Von den Mängeln der mündlichen Verhandlung.
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Fünftes Hauptstück. Würdigung der Gründe und Gegengründe; und Ergebniß.
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Sechstes Hauptstück. Von der Nothwendigkeit eines schriftlichen Verfahrens.
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Siebentes Hauptstück. Von der dem Vorverfahren wesentlichen Form. - Schrift-Sätze; protokollarische Instruction. - Einfluß der Mündlichkeit auf die Prozeßgesetzgebung überhaupt.
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Achtes Hauptstück. Von der Einwürkung der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Rechtsverfahrens auf die Gerichtsverfassung. - Insbesondere von der Collegialität der Gerichte.
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Neuntes Hauptstück. Von Sachwaltern oder Fürsprechern (Advokaten) und deren Verhältniß zur Mündlichkeit der Rechtspflege.
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Zehntes Hauptstück. Hindeutungen auf Friedens- und Gewissenrichter, oder gesetzliche Schiedmänner.
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Beilagen.
Beilage I. Amtliche Aeusserungen des Verfassers im Jahr 1812 über die Oeffentlichkeit der Rechtspflege überhaupt, und insbesondere über die Oeffentlichkeit eines feierlichen Schlußverfahrens in Criminalsachen.
Beilage II. Muster einiger alten Urtheilsbriefe.
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Beilage III. Auszug aus Herzogs Georg Landesordnung vom Jahr 1491.
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Rückdeckel