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Die Befugnisse der Dorfgerichte bei der selbständigen Bearbeitung gerichtl icher Angelegenheiten nach den Vorschriften des all. Pr. Landrechts u. d. allgem [...] / [Verf.: Eduard Moritz Doerk]. [Eisleben] : Reichardt i. Komm., [1838]
Inhalt
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Vorderdeckel
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Titel
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Einleitung.
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5
I. Von den Personen, welche das Dorfgericht ausmachen.
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7
II. Von den Geschäften, welche die Dorfgerichte zu verrichten haben.
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15
III. Besondere Bestimmungen.
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17
Formular zur Aufnahme eines Testaments.
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20
Formular zur Annahme eines schriftlichen Testaments.
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Inventarium des Nachlasses ...
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27
Auszug aus dem Stempelgesetz vom 7. März 1822.
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31
Stempel-Tarif. Allgmeine Vorschriften bei dem Gebrauch desselben.
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41
Dorf-Gerichts-Gebühren-Taxe.
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Rückdeckel