Der Düsseldorfer Regierungsregistrator Johann Josef Scotti gab zwischen 1821 und 1836 zunächst in privater Initiative, später im amtlichen Auftrag die Gesetze und Verordnungen der rheinischen Territorien des Alten Reiches heraus. Dabei griff er sowohl auf noch unveröffentlichtes, das heißt sich in Archiven und Registraturen befindliches Material als auch auf bereits publizierte Verordnungen (Gesetzblätter etc.) zurück. Da ein vollständiger Abdruck des gesamten Materials nicht möglich war, nahm er nur die bedeutenderen sowie die zu seiner Zeit noch gültigen Gesetze und Verordnungen in voller Länge auf. Die weniger bedeutenden Stücke gab er in ausführlichen Auszügen wieder bzw. skizzierte kurz ihren Inhalt. Die so gesammelten Provinzialgesetze erschienen in fünf einzelnen Sammlungen, die jeweils aus chronologisch gegliederten Teilen bestehen. Bei einigen Sammlungen fügte Johann Josef Scotti regionale Unterabteilungen hinzu.
In Zusammenarbeit mit der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn wurden jeweils zwei Sammlungen digitalisiert:
Die 1. Abteilung enthält 3.735 Gesetze und Verordnungen, die zwischen 1475 und 1815 erlassen wurden. Sie betreffen im Wesentlichen die Rechtsordnungen der weltlichen Territorien, die nach dem Jülich-Klevischen Erbfolgestreit 1614 an die Wittelsbacher (1614 Pfalz-Neuburg, 1685 Kurpfalz, 1777 Bayern) gefallen sind. Enthalten sind die Gesetze und Ordnungen des Herzogtums Jülich (bis zur Angliederung an Frankreich 1794), des Herzogtums Kleve (bis zum Fall an Brandenburg 1614) und des Herzogtums bzw. Großherzogtums Berg (bis 1814).
Digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn.
Die 2. Abteilung beinhaltet Gesetze und Verordnungen der rheinisch-westfälischen Territorien, die nach dem Ende des Jülisch-Klevischen Erbfolgestreites 1614 im Xantener Vergleich dem Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg zugesprochen wurden. Enthalten sind damit die Gesetze des Herzogtums Kleve (ab 1614) sowie der Grafschaft Mark. Ende des Alten Reiches, 1789, gehören beide Gebiete zum Königreich Preußen.
Digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.
Die 3. Abteilung enthält Gesetze und Verordnungen der rheinischen und westfälischen Territorien, die bis zum Ende des Alten Reiches der weltlichen Herrschaft des Erzbischofs von Köln unterstanden. Im Einzelnen handelt es sich im Rheinland um das Kurfürstentum Köln bis zu seiner Auflösung im Jahr 1802 (von 1794–1802 nur noch um die rechtsrheinischen Gebiete), in Westfalen um das sogenannte Herzogtum Westfalen (inkl. der hessisch-darmstädtischen Herrschaft 1802–1818) und das Vest Recklinghausen (inkl. der herzogl. Arenbergischen Herrschaft (1802 - 1810).
Digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn.
Die 4. Abteilung umfasst 922 Gesetze und Verordnungen des Kurfürstentums Trier aus dem Zeitraum von 1310–1802.
Digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.
Die 5. Sammlung, die kleinere Herrschaften in den heutigen Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz umfasst, wird vorläufig nicht digitalisiert.